Für die JGU sind Berufungen das zentrale strategische Instrument, um herausragende, kreative und engagierte Wissenschaftler:innen zu gewinnen: Sie prägen das Profil der Universität in Forschung, Lehre und Transfer und setzen entscheidende Impulse für ihre Weiterentwicklung. Die JGU setzt dabei auf ein strukturiertes und qualitätsgesichertes Verfahren zur Besetzung von Professuren – dies unter Berücksichtigung der Fächerkultur und auf Grundlage des Hochschulgesetzes Rheinland-Pfalz, der Grundordnung sowie der Berufungsordnung der JGU.
Besonderen Wert legt die JGU auf ein transparentes sowie geschlechter- und diversitätsgerechtes Berufungsverfahren.
Berufungsverfahren an der JGU beinhalten in der Regel folgende Schritte:
Der Fachbereich bzw. die künstlerische Hochschule (im Folgenden ist immer beides gemeint, wenn von Fachbereich die Rede ist) beantragt auf Basis des Bedarfs in Forschung und Lehre beim Präsidium die (Wieder-)Zuweisung der Professur.
Zur Vorbereitung eines Besetzungsvorschlags bildet der Fachbereich eine Berufungskommission. Sie besteht aus Mitgliedern des Fachbereichs, ggf. weiteren Mitgliedern der JGU sowie externen Fachexpert:innen. Die Berufungskommission ist nach Möglichkeit geschlechterparitätisch besetzt. Sie führt das Auswahlverfahren durch und erstellt den Besetzungsvorschlag.
Der Ausschreibungstext beschreibt die Aufgaben der Professur sowie die Erwartungen an zukünftige Stelleninhaber:innen. Die Ausschreibung der Professur erfolgt öffentlich und in der Regel international. Bewerbungen werden über das Berufungsportal der JGU eingereicht.
Die Berufungskommission prüft auf Basis des Ausschreibungstextes bzw. des Anforderungsprofils die eingegangenen Bewerbungen und entscheidet, wer zu einer persönlichen Vorstellung eingeladen wird. Im Rahmen der persönlichen Vorstellung, die mindestens einen wissenschaftlichen Vortrag, eine Probelehrveranstaltung und ein Gespräch mit der Kommission einschließt, gewinnt die Berufungskommission tiefergehende Eindrücke von den Kandidat:innen.
Die Abteilung Personalentwicklung berät die Berufungskommission optional dazu, wie das Auswahlverfahren von der Ausschreibung bis zum Kommissionsgespräch mit Blick auf außerfachliche Kompetenzen und insbesondere Führungskompetenzen gestaltet werden kann. Bei Tenure-Track-Professuren berät sie zudem zur Ermittlung des Potenzials der Bewerber:innen.
International anerkannte Wissenschaftler:innen unterstützen die Berufungskommission mit vergleichenden Gutachten über die in die engere Wahl genommenen Bewerber:innen.
Auf Grundlage der Ergebnisse des Auswahlverfahrens erstellt die Berufungskommission einen Besetzungsvorschlag, der in der Regel drei Kandidat:innen in einer Rangfolge enthält. Der Fachbereichsrat verabschiedet den endgültigen Besetzungsvorschlag und leitet diesen an den:die Präsident:in mit Bitte um Vorlage im Senat zu.
Der Senat der JGU berät und beschließt über den Besetzungsvorschlag. Im Zustimmungsfall erteilt der:die Präsident:in nachfolgend den Ruf auf die Professur an die erstplatzierte Person; in Sonderfällen macht dies der:die zuständige Minister:in.
Erklärt sich die berufene Person grundsätzlich bereit, den Ruf anzunehmen, lädt die JGU zu Berufungsverhandlungen ein. Im Rahmen der Berufungsverhandlungen, an denen der:die Kandidat:in, das Präsidium sowie der Fachbereich beteiligt sind, werden u.a. die Ausstattung der Professur sowie die persönlichen Bezüge geregelt. Auch Anliegen bzgl. Dual-Career und Kinderbetreuung können angesprochen werden. Nach erfolgreichen Berufungsverhandlungen erfolgt die Rufannahme durch den:die Kandidat:in. Die JGU leitet alle weiteren Schritte für die Ernennung ein. In der Regel erfolgt die Einstellung im Beamtenverhältnis. Die JGU trägt das Gütesiegel des Deutschen Hochschulverbandes für faire und transparente Berufungsverhandlungen.
Die Fachbereiche unterstützen die Neuberufenen beim Ankommen an der JGU. Die Abteilung Personalentwicklung und das „Welcome-Center“ bieten auf zentraler Ebene Veranstaltungen und Beratungsangebote an, insbesondere auch für internationale Forschende und Lehrende und ihre Familien.
Juniorprofessor:innen ohne Tenure-Track sowie Tenure-Track-Professor:innen sind befristet für sechs Jahre berufen. Sie durchlaufen im vierten Jahr der Beschäftigung eine orientierende Zwischenevaluierung. Diese Zwischenevaluierung dient der Feststellung des individuellen Leistungsstandes.
Die Feststellung des Leistungsstandes erfolgt auf Basis einer Leistungsvereinbarung, die vor der Einstellung zwischen Kandidat:in und Dekan:in bzw. Rektor:in geschlossen wird. Die Leistungsvereinbarung hält Ziele für verschiedene Leistungsdimensionen fest.
Professor:innen mit Tenure-Track wird im Rahmen der Einstellung auf die befristete Professur die dauerhafte Übertragung einer Professur für den Fall zugesagt, dass sie sich im Rahmen der Tenure-Track-Professur für die zugesagte Lebenszeit-Stelle bewähren und die dienstrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ob die Bewährung für die Lebenszeit-Professur vorliegt, wird vom jeweiligen Fachbereichsrat festgestellt, nachdem der:die Kandidat:in einen Antrag auf Einleitung der Abschlussevaluierung gestellt hat. Der Fachbereich setzt dazu eine Tenure-Kommission ein, der ein Mitglied des Zentralen Tenure-Boards der JGU als Evaluierungsbeauftragte:r angehört.
Auch die Abschlussevaluierung erfolgt auf Basis der Leistungsvereinbarung, der:die Kandidat:in zu Beginn der Laufzeit der Tenure-Track-Professur mit Dekan:in bzw. Rektor:in schließt.
Für Wissenschaftler:innen in frühen Karrierephasen bestehen verschieden Wege, um das Ziel einer Lebenszeit-Professur zu erreichen. Eine attraktive Möglichkeit ist die Tenure-Track-Professur: Der Karriereweg verbindet wissenschaftliche Selbstständigkeit mit Transparenz und Planbarkeit. Die Berufung auf eine Tenure-Track-Professur ist mit der Zusage verbunden, nach erfolgreichem Durchlaufen der befristeten Bewährungszeit und positiver Abschlussevaluierung eine Lebenszeitprofessur übertragen zu bekommen.
Die JGU hat im Rahmen des Tenure-Track-Programms (Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses – WISNA) erfolgreich 25 Tenure-Track-Professuren besetzt. Über das Bund-Länder-Programm hinaus bestehen an der JGU 16 weitere Tenure-Track-Professuren (Stand 2025).
Die Besetzung von Tenure-Track-Professuren an der JGU verläuft nach einem qualitätsgesicherten Verfahren (s. oben). Berufungskommissionen in Tenure-Track-Verfahren werden beim Auswahlprozess von der Personalentwicklung hinsichtlich Potenzialanalyse und Feststellung der außerfachlichen Kompetenzen unterstützt.
Tenure-Track-Professor:innen an der JGU werden auf Wunsch umfassend von der Personalentwicklung begleitet und beraten, es bestehen zahlreiche Vernetzungsangebote.
Sowohl die orientierende Zwischen- als auch die entscheidende Abschlussevaluierung erfolgen auf Basis einer Leistungsvereinbarung, die zu Beginn der Tenure-Track-Professur zwischen Berufenen und Fachbereichen festgeschrieben wird. Die Leistungsvereinbarung hält Ziele für verschiedene Leistungsdimensionen fest, insbesondere in Forschung und Lehre.
Tenure-Track-Professor:innen durchlaufen im vierten Jahr der Beschäftigung eine orientierende Zwischenevaluierung. Diese Zwischenevaluierung dient der Feststellung des individuellen Leistungsstandes.
Im Rahmen der Abschlussevaluierung stellt der Fachbereichsrat auf Antrag des:der Tenure-Track-Professor:in fest, ob die Bewährung für die Lebenszeit-Professur vorliegt. Der Fachbereich setzt dazu eine Tenure-Kommission ein, der ein Mitglied des Zentralen Tenure-Boards der JGU als Evaluierungsbeautragte:r angehört.
Weiterführende Informationen zur Leistungsvereinbarung sowie zur Zwischen- und Abschlussevaluierung finden sich in der Berufungsordnung der JGU.
Zentrales Tenure-Board der JGU
Das Zentrale Tenure-Board (ZTB) der JGU sichert durch Mitwirkung an der Abschlussevaluierung im Rahmen von Tenure-Track-Professuren die Qualität der Verfahren. Der:Die Präsident:in entsendet ein Mitglied des ZTB als Evaluierungsbeauftragte:n in jede Tenure-Kommission als beratendes Mitglied. Die Evaluierungsbeauftragten geben am Ende des Verfahrens eine Stellungnahme ab.
Das ZTB setzt sich aus sechs in Lehre und Forschung oder Kunst international ausgewiesenen Hochschullehrer:innen der JGU zusammen. Die Gleichstellungsbeauftragte des Senats gehört dem ZTB beratend an.
Die aktuellen Mitglieder des Zentralen Tenure-Boards der JGU sind: Prof. Mita Banerjee, Prof. Martin Hanke-Bourgeois, Prof. Jan Kusber, Prof. Claudia Landwehr, Prof. Wilfried Roth, Prof. Julia Verne und Prof. Sylvia Thiele (qua Amt als Gleichstellungsbeauftragte des Senats) (Stand 07/2025).
Die JGU legt großen Wert auf eine gender- und diversitätsgerechte Gestaltung ihrer Berufungsverfahren. Die Gleichstellungsbeauftragte ist in allen Phasen des Verfahrens eingebunden. Das Projekt „Gender- und diversitätsgerechte Berufungsverfahren“ der Stabsstelle Gleichstellung und Diversität berät die Gleichstellungsbeauftragte und unterstützt ihre Arbeit. Im Flyer „Berufungsverfahren: Eine Handreichung für Gleichstellungsbeauftragte“ sind die wichtigsten Inhalte zusammengefasst und das Beratungsangebot aufgeführt. Der Gleichstellungsrahmenplan und die Fachbereichsgleichstellungspläne formulieren konkrete Ziele und Maßnahmen zur systematischen Weiterentwicklung der Qualitätskriterien für gender- und diversitätssensible Auswahl- und Beurteilungsprozesse.
Das Anti-Bias-E-Learning-Tool der JGU bietet einen Einstieg in Strategien zur Vermeidung von Bias bedingten Beurteilungsfehlern in Rekrutierungsverfahren.
Die JGU hat die HRK-Selbstverpflichtung „Auf dem Weg zu mehr Geschlechtergerechtigkeit bei Berufungen“ unterzeichnet und eine Projektstelle eingerichtet, die die Kommissionen in der gender- und diversitätsgerechten Gestaltung aller Prozessschritte unterstützt.
Sie interessieren sich für eine Professur an der JGU? Alle aktuellen Stellenausschreibungen finden Sie direkt hier oder auf unserer Karriereseite.
Sie bereiten ein Berufungsverfahren vor, begleiten dieses administrativ oder sind Teil einer Berufungskommission? An dieser Stelle haben wir wichtige Informationen und Dokumente zusammengestellt.
Der Fahrplan Berufungen fasst alle Vorgaben für Berufungsverfahren zusammen. Er soll den Verfahrensbeteiligten die wichtigsten Grundsätze von Berufungsverfahren aufzeigen und einen vollständigen, chronologischen Überblick über den Gesamtprozess geben.
Das Berufungsportal dient der digitalen Abbildung und Durchführung von Berufungsverfahren an der JGU.
Im untenstehenden Download-Bereich finden Sie für Berufungen (inkl. Verfahren apl. Prof und Hon. Prof.) relevante Richtlinien, Formulare, Mustervorlagen und Handreichungen sowie eine Linksammlung, welche Sie bei der Durchführung von Berufungsverfahren unterstützen sollen.
Downloadbereich
- Antrag Ausschreibung Professur
- Ausfüllhinweise Erstellung Ausschreibungstext
- Handreichung Diskriminierungsarme Sprache
- Vorlage AText W1
- Vorlage AText W1_en
- Vorlage ATextW1TT
- Vorlage ATextW1TT_en
- Vorlage AText W2_W3
- Vorlage AText W2_W3_en
- Vorlage AText W2_W3 KHS
- Vorlage AText W2_W3 KHS_en
- Vorlage AText W2TT
- Vorlage AText W2TT_en
- Anti-Bias-Selbstlerntool
- Flyer Berufungsverfahren. Eine Handreichung für Gleichstellungsbeauftragte
- Richtlinie Behandlung Berufungsverfahren Senat
- Richtlinie Beteiligung Gleichstellungsbeauftragte
- Richtlinie Schulpraxis
- Richtlinie_Sondervoten
- Vorlage Kompaktdarstellung Berufungsverfahren
- Vorlage Kurzfassung Wissenschaftlicher Werdegang
- Vorlage Erklärung Gleichstellungsbeauftragte
- Vorlage Stellungnahme Studierende inkl. Hinweise
- Handreichung zur Ermittlung von Mehrheiten
- Hinweise zu Fragen der Befangenheit (DFG-Vordruck 10.201-4/10)
Aktuell keine Dokumente vorhanden.
Aktuell keine Dokumente vorhanden.
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- Grundordnung (BO)
- Berufungsordnung (BO)
- Berufungsordnung (englische Version)
- Rahmenplan zur Gleichstellung der Geschlechter JGU
- Leitlinien zur Personalgewinnung JGU
- Organisationsregelung für das Zentrum für Lehrerbildung
- Integrationsvereinbarung der JGU vom 29.09.2004
- Selbstverpflichtung der JGU i.R. Human Resources Strategy for Researchers
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
- Sozialgesetzbuch IV (SGB IV)
- Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)